Erregung öffentlicher Erregung

Am Frankfurter Amtsgericht sprach eine Richterin in einem Scheidungsverfahren offenbar davon, dass die aus einem arabischen Kulturkreis stammende Ehefrau damit rechnen müsse, dass ihr Mann sie schlägt – siehe Koran-Sure 4, Vers 34 – und erkannte keinen Härtefall, der Bedingung für eine vorzeitige Scheidung wäre. Zitiert wird die Richterin so: “Für den marokkanischen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt.” Die – inzwischen vom Fall abgezogene – Richterin lehnte den Antrag ab, die Ehe vor Ablauf des vorgeschriebenen Trennungsjahres zu scheiden. Soweit die bislang bekannten Fakten.

Die Frankfurter Rundschau hatte den Fall Anfang der Woche publik gemacht. Am nächsten Tag erreichte die Geschichte die Startseite von Spiegel Online, von dort aus schwappten die Wogen weiter zu den anderen Nachrichten-Sites. Inzwischen werden Alice Schwarzer (“Das geltende Rechtssystem wird seit langem systematisch von islamistischen Kräften unterwandert”), Necla Kelek (“Apartheid”) und Seyran Ates (“In Deutschland wird mit zweierlei Maß gemessen”) bemüht. (Ich schätze alle drei übrigens sehr.) Deutschland ist schockiert, befand Spiegel Online, nachdem man das übliche halbe Dutzend Stellungnahmen zusammentelefoniert hatte.

Inzwischen habe ich Bauchschmerzen bei dieser Geschichte. Was in der Aufregung mittlerweile fast unterzugehen droht: Die Richterin hat den Schlägen und Drohungen des Mannes ein Ende bereitet, und zwar, indem sie ein übliches juristisches Instrument angewandt hat: Sie sprach ein Näherungsverbot aus. Der Mann musste auf Abstand bleiben, und er soll sich daran gehalten haben. Möglicherweise hielt die Richterin die Frau durch diese Maßnahme für ausreichend geschützt – und lehnte deshalb ab, die Ehe schon vor Ablauf des Trennungsjahres zu scheiden. Man kann das für eine Fehlentscheidung halten. Wenn die Richterin sich bei dieser Entscheidung allerdings weniger von dem Verhalten des Mannes hat leiten lassen, als vielmehr von der Tatsache, dass das Paar dem muslimischen Kulturkreis entstammt, dann muss man es für eine Fehlentscheidung halten. Wie gesagt: wenn.

In der FR wird Hiltrud Stöcker-Zafari vom Bundesverband bi-nationaler Partnerschaften zitiert: “Der Verdacht bleibt, dass die Richterin bei einem Paar ohne ausländischem Hintergrund sofort auf Härtefall entschieden hätte.” Hätte sie? Oder hätte sie nicht? Man weiß es halt nicht.

In der öffentlichen Diskussion spielen solche Feinheiten keine Rolle mehr. Hier muss der Fall als Beleg für die Verderbtheit der gesamten deutschen Justiz herhalten. Tag für Tag, so scheint es fast, werden in deutschen Gerichtsälen Entscheidungen auf der Basis des Korans getroffen. In den Kommentarspalten ist nachzulesen, was von der Geschichte beim Publikum angekommen ist: Eine Richterin urteilt nach der Scharia. Eine Richterin verweigert die Scheidung trotz schlagenden Ehemanns! Eine Richterin billigt Prügel!

Eines ist sicher richtig: Man muss sich stets bewusst machen, was einem blühen kann, wenn eine fragwürdige Entscheidung zwischen die Mahlsteine des schlagzeilenproduzierenden Gewerbes gerät.

Update: Gut wäre, wenn sich die Diskussion weitet und auf das Verhältnis zum Islam der meisten von uns erstreckt. Dazu könnte eine Erkenntnis gehören, die Peter Michalzik so formuliert: “Multikulturalismus und Islam können nicht koexistieren, wenn der Islam den Koran wörtlich nimmt – was er tut und immer mehr tut.”

6 Kommentare

  1. “Wenn die Richterin sich bei dieser Entscheidung allerdings weniger von dem Verhalten des Mannes hat leiten lassen, als vielmehr von der Tatsache, dass das Paar dem muslimischen Kulturkreis entstammt, dann muss man es für eine Fehlentscheidung halten.”

    Das “Wenn” kann man in diesem Absatz eigentlich eher durch ein “Auch weil” ersetzen. Warum sonst erwähnt die Richterin in ihrer Urteilsbegründung, dass das Paar aus dem muslimischen Kulturkreis komme?

  2. Ob das Zitat Bestandteil der Begründung war, blieb eben bislang unklar. Inzwischen hat sich die Richterin aber erstmals selbst (indirekt) geäußert und die Entscheidung “bedauert”.

  3. Von einem Fehlurteil gleich auf der Unvereinbarkeit des Islam mit einer multikulturellen Gesellschaft zu schließen, wäre so, als schlösse ich von einem Übergriff eines Polizisten auf die Unvereinbarkeit von Polizei und Bürger.

    Ich finde, man soll die Kirche resp. die Mosche im Dorf lassen. Multikulti ist die einzige Überlebenschance in einer aus der Naht platzenden Weltbevölkerung, sprich: Nur ein Miteinander kann Frieden schaffen.

  4. Hallo Mo, auch von mir vielen Dank für diese ausführliche und differenzierte Darlegung der (bisher bekannten) Fakten und Aspekte dieses Falls.
    Deine Bauchschmerzen kann ich nachempfinden. Mein Bauch hat mich gestern veranlasst, mich mal nach differenzierteren Betrachtungen in den Blogs umzuschauen, als man sie derzeit in den meisten Mainstream-Medien zum Thema findet. Dabei ich u.a. auf Dein Posting hier gestoßen.

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