Ein Boulevardblatt ging mal wieder besonders weit: Es nannte den Autobahnraser, der durch sein Drängeln zwei Menschenleben auf dem Gewissen haben soll, einen “Vollgaskiller”. Dabei könne man von dem ehemaligen Testfahrer wirklich nicht behaupten, er sein ein Rambo der Straße, schüttelte der Richter heute im Landgericht Karlsruhe den Kopf und geißelte die Berichterstattung über “Turbo-Rolf” (Bild) als unwürdig und menschenverachtend. Auch deshalb, so der Richter, falle das Urteil der Karlsruher Kammer milder aus als jenes aus der ersten Instanz. Das hatte Rolf F. für anderthalb Jahre hinter Gitter stecken wollen. Nun kommt er mit einem Jahr auf Bewährung davon.
29. Juli 2004